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Ehefähigkeitszeugnis
Kurzbeschreibung
Für die Eheschließung als Ausländer oder Ausländerin in Deutschland wird ein Ehefähigkeitszeugnis benötigt. Die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses ist von der betroffenen Person bei der in ihrem Heimatland hierfür zuständigen Stelle zu beantragen. Wenn der Heimatstaat kein Ehefähigkeitszeugnis ausstellt oder deren Bescheinigungen nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, ist zur Eheschließung eine Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses notwendig. Hierfür ist die Präsidentin oder der Präsident des Oberlandesgerichtes zuständig, in dessen Bezirk die Eheschließung angemeldet wurde. Der Befreiungsantrag selbst wird vom Standesamt bei der Anmeldung der Eheschließung gestellt.
Beschreibung
Wenn Sie als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland heiraten möchten, müssen Sie ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes vorlegen. In diesem Zeugnis bestätigt die zuständige Stelle Ihres Heimatstaats, dass Ihrer Eheschließung nach dem Heimatrecht kein gesetzliches Ehehindernis entgegensteht. Durch diese Prüfung soll vermieden werden, dass in Deutschland eine Ehe geschlossen wird, die im Heimatstaat des Eheschließenden ungültig ist. Wenn beide Eheschließende die gleiche Staatsangehörigkeit besitzen, genügt ein gemeinsames Zeugnis. Dies ist auch dann ausreichend, wenn für Sie nicht dieselbe Stelle Ihres Heimatlandes örtlich zuständig ist. Falls Ihr Heimatstaat kein Ehefähigkeitszeugnis ausstellt oder wenn die Ihnen ausgestellte Bescheinigung nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht, müssen Sie eine Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses beantragen. Für diese Entscheidung ist die Präsidentin oder der Präsident des Oberlandesgerichts zuständig, in dessen Bezirk die Eheschließung angemeldet wurde. Der Befreiungsantrag selbst wird von dem Standesbeamten oder der Standesbeamtin bei der Anmeldung der Eheschließung gestellt. Sie müssen sich daher in so einem Fall zunächst an das Standesamt Ihres Wohnortes wenden. Wenn gleichgeschlechtliche Paare heiraten möchten und der Heimatstaat die gleichgeschlechtliche Ehe nicht vorsieht, muss kein Ehefähigkeitszeugnis vorgelegt werden.
Was muss beachtet werden, wenn die Trauung im Ausland stattfindet?
(Ehefähigkeitszeugnis)
Wenn eine Ehe im Ausland geschlossen werden soll, verlangen viele Staaten von dem deutschen Partner ein Ehefähigkeitszeugnis. Das ist eine Bescheinigung des zuständigen deutschen Standesbeamten darüber, dass nach deutschem Recht für die beabsichtigte Eheschließung kein Ehehindernis im Wege steht.
Die vorzulegenden Unterlagen sind in aller Regel die gleichen, als würden Sie in Deutschland heiraten.
Für weitere Auskünfte rufen Sie uns an!
Ein Ehefähigkeitszeugnis für die Eheschließung zwischen zwei Deutschen im Ausland kostet 40,00 €.
Bei Beachtung ausländischen Rechts betragen die Gebühren 66, €.
Zuständige Einrichtungen
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Standesamt
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- Konrad-Adenauer-Platz 1
- 59368 Werne
- Postfach 15 52
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- Telefon:
02389 71-1 - Fax:
02389 71-734 - E-Mail:
standesamt@werne.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Position: Sachbearbeiter*in
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Telefon: 02389 71-733
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Position: Sachbearbeiter*in
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Telefon: 02389 71-731
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Position: Sachbearbeiter*in
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Telefon: 02389 71-732
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