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Eheurkunde

Kurzbeschreibung

Die Eheurkunde beweist die Eheschließung zweier Menschen. Sie enthält: die Vor- und Familiennamen zum Zeitpunkt der Eheschließung und zuvor, Ort und Tag der Geburt des Ehegatten beziehungsweise der Ehegattin, Ort und Tag der Eheschließung und gegebenenfalls Auflösungsvermerke zur Eheschließung durch Scheidung oder Tod.

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Beschreibung

Oftmals müssen Sie bestimmte Ereignisse im Leben urkundliche nachweisen. Urkunden über die Eheschließung bekommen Sie bei dem Standesamt, in dessen Bezirk das Ereignis war. Am Ort des Ereignisses werden bei den Standesämtern Personenstandsregister geführt, aus denen die jeweiligen Urkunden oder beglaubigten Abschriften erstellt werden.

Wer kann eine Urkunde beantragen?

Da die Personenstandsregister und die daraus ausgestellten Urkunden sehr persönliche Daten enthalten, werden deren Inhalt nicht jeder Person mitgeteilt. Urkunden oder Auskünfte können nur von Personen beantragt werden, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlinge. Andere Personen - also auch Geschwister, Onkel, Tanten und sonstige Verwandte - sind nur dann berechtigt, wenn sie ein "rechtliches Interesse" glaubhaft machen können oder die schriftliche Vollmacht eines Berechtigten vorlegen können.

Bitte haben Sie Verständnis, dass Sie sich für den Datenschutz mit Ihrem Personalausweis oder Reisepass ausweisen müssen. Antragsberechtigt sind Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben.

Wie kann man eine Urkunde beantragen?

Sie können die Urkunden zu unseren Öffnungszeiten beim Standesamt beantragen und in der Regel auch sofort mitnehmen. Bitte bringen Sie einen gültigen Ausweis/Reisepass mit und evtl. eine Vollmacht.

Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit die Urkunden per Post oder E-Mail anzufordern (Antragsformular s. PDF). Ebenfalls benötigen wir eine Kopie Ihres Personalausweises. Sie erhalten daraufhin die Rechnung. Nach Geldeingang sind wir bemüht, Ihnen die Urkunden schnellstmöglich zuzusenden. 


Wie hoch sind die Gebühren für Urkunden?

Eine Urkunde kostet 10,00 Euro. Für jede weitere Urkunde aus dem Register fallen Gebühren von 5,00 Euro an.


•Eheurkunde / internationale Eheurkunde

Sie enthält sämtliche Daten der Eheleute (einschließlich etwaiger Änderungen) sowie Tag und Ort der Eheschließung.


•Beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister

Die beglaubigte Abschrift enthält mehr Daten als eine daraus gefertigte Eheurkunde (z. B. Registernummern oder Auflösungsvermerke der Ehe). Zur Anmeldung Ihrer Eheschließung beantragen Sie bitte immer eine beglaubigte Abschrift.

Die Gebühr für das erste Exemplar beträgt 10,00 EUR,  für jedes weitere identische Exemplar fallen Gebühren in Höhe von 5,00 EUR an. 

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