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Unterhaltsvorschuss

Kurzbezeichnung

UVG

Beschreibung

Unterhalt
• Wir beraten Sie als betreuenden Elternteil in Unterhaltsangelegenheiten Ihres Kindes.
• Wir berechnen und beurkunden den Unterhaltsanspruch Ihres Kindes.
• Wir unterstützen Sie ggf. durch Formulierung und Erstellung von Schriftsätzen.
• Wenn der unterhaltspflichtige Elternteil den Anspruch Ihres Kindes nicht anerkennen will, vertreten wir Ihr Kind als Beistand vor Gericht im Unterhaltsprozess.
• Wir beraten und unterstützen junge Erwachsene in Unterhaltsangelegenheiten bis zum 21. Lebensjahr.

Bitte vereinbaren Sie vorher einen Termin mit den Mitarbeitern, telefonisch oder per Mail.

Anschrift

  • Unterhaltsvorschuss
  • Stadt Werne - Verwaltungsgebäude Altes Amtsgericht
  • Bahnhofstraße 8
  • 59368 Werne
  • Postfach 15 52


Kontakt

Zuständige Kontaktpersonen