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Grundsteuer - Grundbesitzabgaben
Beschreibung
Die Grundbesitzabgaben umfassen die gesamten Steuern und Gebühren, die über die jährlichen Grundbesitzabgabenbescheide den Grundstückseigentümern in Rechnung gestellt werden.
Die Grundsteuer A wird für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke und die Grundsteuer B für alle übrigen bebauten oder unbebauten Grundstücke erhoben.
Die Festlegung der Grundsteuer erfolgt auf Grundlage des Einheitswertbescheides vom Finanzamt. Anhand des darin angegebenen Messbetrages wird die Grundsteuer errechnet. Das Finanzamt setzt eine steuerliche Veranlagung für komplette Kalenderjahre fest (01.01. - 31.12.).
Anschrift
- Grundsteuer - Grundbesitzabgaben
- Stadt Werne
- Konrad-Adenauer-Platz 1
- 59368 Werne
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Postfach 15 52
Kontakt
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Telefon: 02389 71-1
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Fax: 02389 71-389
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E-Mail: grundbesitzabgaben@werne.de
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Zuständige Kontaktpersonen
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Position: Sachbearbeiter*in
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