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Bauordnung

Beschreibung

Für den Vollzug der Landesbauordnung (BauO) sowie anderer öffentlich-rechtlicher Vorschriften für die Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung und Beseitigung sowie die Nutzung und die Instandhaltung von baulichen Anlagen ist die untere Bauaufsichtsbehörde zuständig.

Anschrift

  • Bauordnung
  • Stadt Werne
  • Konrad-Adenauer-Platz 1
  • 59368 Werne
  • Postfach 15 52


Kontakt

Zuständige Kontaktpersonen