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Denkmalpflege

Beschreibung

Untere Denkmalbehörden sind alle Städte und Gemeinden des Kreises mit folgenden Aufgaben:

  • Führen der Denkmalliste, 
  • Beraten der Denkmaleigentümer in Fragen des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege, 
  • Erteilen von Erlaubnissen für Bauen und Renovieren an und in einem Baudenkmal sowie in dessen näherer Umgebung, 
  • Ausstellen von steuerlichen Bescheinigungen für alle denkmalpflegerisch abgestimmten und mit einer Erlaubnis versehenen Maßnahmen, 
  • Bearbeiten von Förderungsanträgen (siehe Abschnitt Denkmalförderung Kapitel 9.3), 
  • Erteilen von Bußgeldbescheiden bei Maßnahmen, die ohne Erlaubnis durchgeführt wurden (Bußgeldrahmen bis zu 500.000 Euro), 
  • Anfordern von Ersatzvornahmen, wenn ein Denkmaleigentümer sein Gebäude vorsätzlich verfallen lässt.

Anschrift

  • Denkmalpflege
  • Stadt Werne
  • Konrad-Adenauer-Platz 1
  • 59368 Werne
  • Postfach 15 52


Kontakt

Zuständige Kontaktpersonen