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Sachbearbeiter*in
Postfach 15 52
Telefon: 02389 71-732
Anforderung von Urkunden aus dem Geburts-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- oder Sterberegister nach § 62 in Verbindung mit § 55 Personenstandsgesetz
Geburtsurkunde
Sterbeurkunde
Eheurkunde
Lebenspartnerschaftsurkunde
Anmeldung Eheschließung
Anzeige eines Sterbefalls
Anzeige einer Geburt
Ehefähigkeitszeugnis