Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Stadt Werne verfolgt das Ziel, ihre Internetseiten im Einklang mit dem Gesetz des Landes Nordrhein-Westfalen zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen - BGG NRW) und der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen – BITVNRW) im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Internetauftritt der Stadt Werne unter https://werne.kommunalportal.nrw.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen zur barrierefreien Informationstechnik

Die oben genannte Internetseite ist ein Mandant vom Kommunalportal.NRW und wurde bislang erst per Selbsttest auf Barrierefreiheit geprüft. Eine unabhängige Prüfung des Kommunalportal.NRW durch ein spezialisiertes Drittunternehmen ist beauftragt, aber steht aufgrund der allgemeinen Ressourcen-Engpässe in diesem Bereich noch aus. Über eine Vereinbarkeit mit den technischen Anforderungen gemäß der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen sind daher derzeit noch keine genauen Angaben vorhanden.

Die von der Stadt Werne  zur Verfügung gestellten Informationen im Kommunalportal.NRW sind mit dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BGG NRW) und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITVNRW) teilweise vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

PDF-Dokumente
Neue PDF-Dokumente bzw. PDF-Formulare werden, soweit technisch möglich, in barrierefreier bzw. barrierearmer Form veröffentlicht.
Wenn möglich, werden auch ältere PDF-Dokumente nachträglich in ein barrierefreies Format gebracht.
Sollten Sie auf ein nicht barrierefreies PDF-Dokument stoßen, dessen Inhalt nicht zusätzlich auf werne.kommunalportal.nrw zur Verfügung steht, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Wir werden uns bemühen, Ihnen diese Inhalte zugänglich zu machen.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 21.12.2022 erstellt. Die Erklärung basiert auf einer Selbstbewertung.

Die Erklärung wurde zuletzt überprüft am: 21.12.2022

Kontaktmöglichkeiten

Wenn Sie Kontakt zur Stadt Werne aufnehmen möchten, finden Sie in unserem Kontaktformular Platz für Ihre Anmerkungen, Anregungen und Fragen zum Thema Barrierefreiheit. Insbesondere können Sie uns etwaige Mängel mitteilen.

Bitte beachten Sie, dass mit dem Absenden des Formulars die von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten sowie die besonderen Daten (§ 3 Abs. 9 BDSG, z.B. politische Meinungen) übermittelt und zur Beantwortung der Anfrage verwendet werden. Lesen Sie hierzu bitte auch unsere Datenschutzerklärung.

Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen

Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur barrierefreien Informationstechnik dieser Internetseite von der Online-Redaktion keine zufriedenstellenden Antworten erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik einschalten. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.

Sie ist der oder dem Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung nach § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen zugeordnet und über folgenden Kontakt zu erreichen:

Per E-Mail ist die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW unter folgender E-Mail-Adresse zu erreichen: ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de.
Telefonisch ist die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW unter folgender Rufnummer zu erreichen: (0211) 855-3451.
Weitere Informationen zur Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW finden Sie unter www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik.