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Planungsrechtliche Auskunft
Kurzbeschreibung
Hier können Sie eine planungsrechtliche Auskunft zu Ihrem Vorhaben erhalten. Planungsrechtliche Grundlage können Bebauungspläne, Flächennutzungsplan oder andere rechtliche Grundlagen sein.
Bitte verwenden Sie für Ihr Auskunftsersuchen das untenstehende Formular, in welchem Sie Angaben zu Ihrer Person, Ihrem Grundstück, Ihrem Vorhaben und Ihren Kontaktdaten machen.
Onlinedienstleistungen
Beschreibung
Die Öffentlichkeit – zu der auch Kinder und Jugendliche gehören – kann nach Inkrafttreten jederzeit Einblick in bzw. Auskunft aus dem Bebauungsplan erhalten. Zusätzlich ist die Abteilung Stadtentwicklung/Stadtplanung gerne bereit jedem Bürger und jeder Bürgerin bei der Einschätzung einer planungsrechtlichen Zulässigkeit des jeweiligen Vorhabens gemäß Baugesetzbuch unverbindlich zu beraten. Diese planungsrechtliche Auskunft ist allerdings informell und ersetzt weder den Antrag auf Bauvorbescheid noch auf Baugenehmigung über die Bauordnungsbehörde der Stadt Werne.
Zur Einschätzung Ihres Vorhabens benötigen wir Angaben zu dem Grundstück, auf welchem das Vorhaben durchgeführt werden soll (Gemarkung, Flur, Flurstück und die Adresse), sowie möglichst detaillierte Informationen zu Ihrem geplanten Vorhaben (Lagepläne, Skizzen, Grundrisse, Schnitte, Ansichten etc.).
Hinweis: Viele Kommunen stellen online bereits Geoinformationssysteme / Geodatensysteme bereit, welche eine kostenfreie Einsichtnahme, oftmals direkt, ermöglichen.
(Für Beteiligung im Planaufstellungsverfahren siehe „Bebauungsplan Beteiligungsverfahren“).
§ 10 Absatz 3 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Link: https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__10.html
§ 30 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Link: https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__30.html
§ 34 Baugesetzbuch (BauGB)
Link: https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__34.html
§ 35 Baugesetzbuch (BauGB)
(amtlicher) Lageplan des Vorhabengrundstücks
Vorhabensbeschreibung
ggfs. Zeichnungen, Pläne, Ansichten, Schnitte zum Vorhaben
Abteilung IV.1 - Stadtentwicklung/Stadtplanung
keine
Die Bearbeitungsdauer hängt vom Umfang der zu prüfenden Unterlagen und der größe des Vorhabens ab. In der Regel erfolgt die Bearbeitung in weniger als einer Woche.
Bei der Planungsrechtlichen Auskunft handelt es sich um eine informelle Leistung, die weder die Bauberatung der Abteilung IV.2 - Bauordnung und Denkmalpflege - noch die formal-rechtlichen Verfahren (Antrag auf Bauvorbescheid oder Baugenehmigung) ersetzt.
Keine
- Bürger stellt eine Anfrage
- Erhält Antwort der Kommune
Es handelt sich um eine informelle Dienstleistung gegen die kein Rechtsbehelf eingelegt werden kann.
Form-Solution-Formular
Die Kommunen entscheiden selbst über die Erhebung von Verwaltungsgebühren. Bei kleineren Auskunftsersuchen fallen in der Regel keine Verwaltungsgebühren an. Erst bei größeren und umfangreicheren Prüfungen kann die Kommune Verwaltungsgebühren nach Arbeitsaufwand erheben.
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
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Abteilung IV.1 - Stadtentwicklung / Stadtplanung
-
- Konrad-Adenauer-Platz 1
- 59368 Werne
- Postfach 15 52
-
- Telefon:
02389 71-1 - Fax:
02389 71-323 - E-Mail:
stadtplanung@werne.de
- Telefon:
-
Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Position: Abteilungleiter*in
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Telefon: 02389 71-613
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Profil: Link
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Position: Sachbearbeiter*in
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Telefon: 02389 71-605
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Profil: Link
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Position: Sachbearbeiter*in
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Telefon: 02389 71-616
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Profil: Link
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Position: Sachbearbeiter*in
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Telefon: 02389 71-615
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Profil: Link
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Position: Sachbearbeiter*in
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Telefon: 02389 71-605
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