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Bauleitplanung

Kurzbeschreibung

Die Öffentlichkeit hat im Rahmen des gesetzlich vorgegebenen Verfahrens (siehe Verfahrensablauf) die Gelgenheit Stellung zu beziehen. Diese Beteiligung erfolgt gemäß § 3 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB. Die Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit werden im Rahmen der Abwägung einbezogen. 

Nach Rechtskraft der Bauleitpläne werden diese in das Internet eingestellt und sich über diesen Link abrufbar. 

Onlinedienstleistungen

Beschreibung

Die Planentwürfe werden in analoger Form im jeweiligen Beteiligungszeitraum, der im Amtsblatt der Stadt Werne, auf der Homepage der Stadt Werne sowie in der Lokalpresse veröffentlich wird, im Stadthaus, Konrad-Adenauer-Platz 1 zu den Geschäftszeiten der Verwaltung ausgelegt. Zusätzlich werden die Planunterlagen inkl. aller notwendigen Gutachten in das Internet eingestellt. 

Die Öffentlichkeit hat die Möglichkeit Stellung zu den ausgelegten Planungen zu beziehen. 

Abteilung IV.1 - Stadtentwicklung/Stadtplanung

Es sind die Fristen des jeweiligen Beteiligungsschrittes zu beachten. Der Beteiligungszeitraum wird im Amtsblatt der Stadt Werne, in der Lokalpresse und auf der Homepage veröffentlicht. Der Zeitraum zur Abgabe von Stellungnahmen ist auch über den Link nach Auswahl des entsprechenden Verfahrens einsehbar. 

Nicht fristgerecht eingegangenen Stellungnahmen können gemäß § 4a Abs. 6 BauGB im Rahmen der Abwägung unberücksichtigt bleiben. 

Die Bearbeitungsdauer hängt vom Umfang und Inhalt der abgegebenen Stellungnahme ab und ist nicht pauschal zu beziffern.

§ 47 VwGO (Normenkontrollantrag gegen einen Bebauungsplan) 

Mit der Beteiligung im Rahmen eines Bauleitplanverfahrens sind keine Kosten für den Bürger verbunden.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen