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Wahlscheinantrag mit Briefwahlunterlagen

Kurzbeschreibung

Briefwahlunterlagen können Sie auf drei Wegen erhalten: 

auf dem klassischen postalischen Weg, durch persönliche Abholung mit Terminvereinbarung oder per Online-Antrag.

Antrag per Wahlbenachrichtigungsbrief

Das Antragsformular für den schriftlichen Briefwahlantrag finden Sie auf der Rückseite Ihres Wahlbenachrichtigungsbriefs. 

Persönliche Abholung

Die persönliche Abholung der Briefwahlunterlagen im Briefwahlbüro ist ca. ab dem 18. August möglich. Die Wahlunterlagen werden gegen Vorlage des Benachrichtigungsbriefes und des Personalausweises ausgehändigt. Diese können auch direkt vor Ort ausgefüllt und in die Urne geworfen werden. 

Online-Antrag

Zu den jeweiligen Wahlen wird auch die Beantragung online möglich sein.

Onlinedienstleistung

Beschreibung

Nach der Weiterleitung können Sie die Unterlagen beantragen. Nach Antragseingang und Prüfung der Wahlrechtsvoraussetzungen werden Ihnen die Briefwahlunterlagen zugestellt.

Der Wahlbrief muss spätestens am Wahlsonntag um 18:00 Uhr bei der Gemeinde eingegangen sein.

Sie haben eine Wahlbenachrichtigung erhalten und möchten Ihre Stimme zur Wahl per Brief abgeben.

Auf Ihren Antrag auf Briefwahl erhalten Sie nachfolgende Unterlagen: den Wahlschein, den amtlichen Stimmzettel, den amtlichen Stimmzettelumschlag, den amtlichen Wahlbriefumschlag und das Merkblatt zur Briefwahl, auf dem die Briefwahl erläutert wird Briefwahl per Post: Kennzeichnen Sie persönlich den Stimmzettel. Legen Sie den Stimmzettel in den dafür vorgesehenen amtlichen Stimmzettelumschlag und verschließen Sie diesen. Unterzeichnen Sie die auf dem Wahlschein vorgedruckte Versicherung an Eides statt, geben Sie Ort und Datum an. Stecken Sie den verschlossenen amtlichen Stimmzettelumschlag und den unterschriebenen Wahlschein in den amtlichen Wahlbriefumschlag. Verschließen Sie den Wahlbriefumschlag. Senden Sie den Wahlbrief rechtzeitig an die Stelle, die auf dem Wahlbriefumschlag aufgedruckt ist oder geben Sie ihn persönlich dort ab.

Onlinedienstleistung

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen