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Ortsrecht
Kurzbeschreibung
Nach der Gemeindeordnung NRW können die Gemeinden ihre Angelegenheiten durch Satzung regeln, soweit Gesetze nichts anderes bestimmen.
Unter das Ortsrecht fallen alle örtlichen Satzungen und Verordnungen, die in einer Gemeinde gelten.
Auf den Internetseiten "Ortsrecht" werden die zur Zeit verfügbaren und geltenden Satzungen und ordnungsbehördlichen Verordnungen der Stadt Werne dargestellt. Die Seiten werden suzkessive um neue Satzungen und Verordnungen ergänzt.
Alle Angaben dienen nur zur Information. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Haftung übernommen. Änderungen bleiben vorbehalten.
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Zustellung Amtsblatt in Papierform | Gebuehr | kostenfrei | Das Amtsblatt ist innerhalb eines Monats nach Erscheinen kostenlos und kann im Stadthaus abgeholt werden. Nach Ablauf eines Monats ist ein Betrag von 1,25 € zu zahlen. Das Amtsblatt ist auch als Jahresabonnement für 20,00 € pro Jahr beziehbar. |
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