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Vaterschafts-/Mutterschaftsanerkennung

Kurzbeschreibung

Nach deutschem Recht ergibt sich die Mutterschaft allein aus der Tatsache der Geburt. Mutter des Kindes, ist die Frau die es geboren hat.  Sollte das Heimatrecht eines Elternteils die Mutterschaftsanerkennung vorsehen, sollte diese abgegeben werden.

Beschreibung

Eine Erklärung, durch welche die Mutterschaft zu einem Kind anerkannt wird, kann in jedem Standesamt, bei Jugendämtern und vor Notaren beurkundet werden. Schreibt das ausländische Heimatrecht der Mutter oder des Vaters eine Mutterschaftsanerkennung vor, wird diese öffentlich beurkundet werden. Es gelten die Regelungen wie bei der Vaterschaftsanerkennung.

Bei verheirateten Eltern, werden grundsätzlich die Mutter und ihr Ehemann in die Geburtsurkunde des Kindes eingetragen. Aber was ist zu tun, wenn die Eltern nicht verheiratet sind? Hierzu hoffen wir Ihnen einige Fragen beantworten zu können.

Wann ist eine Vaterschaftsanerkennung notwendig?

Eine Vaterschaftsanerkennung ist dann notwendig, wenn die Eltern des Kindes nicht miteinander verheiratet sind, die Abstammung vom Vater aber dennoch festgestellt werden soll.

WWW - Wie und wo und wann wird eine Vaterschaft anerkannt?

Hierzu muss die Mutter der Erklärung vom Vater zustimmen. Die Anerkennungserklärung des Vaters und die Zustimmung der Mutter müssen öffentlich beurkundet werden. Dies kann bei jedem Standesamt, Jugendamt oder Notar geschehen.

Die Vaterschaft kann grundsätzlich auch schon vor der Geburt des Kindes anerkannt werden.

Wie geht man vor, wenn der Ehemann nicht Vater des Kindes ist?

Grundsätzlich ist immer der Ehemann der Vater, auch wenn er nicht der Erzeuger ist. Es gibt jedoch die Möglichkeit, dass der leibliche Vater des Kindes die Vaterschaft anerkennen kann, wenn
•zum Zeitpunkt der Geburt bereits die Scheidung beantragt ist.
•die Mutter der Vaterschaftsanerkennung des leiblichen Vaters zustimmt.
•deren Ehemann der Vaterschaftsanerkennung des leiblichen Vaters zustimmt.

Wirksam wird die Vaterschaftsanerkennung jedoch frühestens zum Zeitpunkt der Scheidung. Vorher wird noch der Ehemann in die Geburtsurkunde eingetragen.

Welche Unterlagen benötigt man für die Vaterschaftsanerkennung?

Bitte bringen Sie jeweils die Geburtsurkunde und den Personalausweis des Vaters und der Mutter mit.

Wie teuer ist eine Vaterschaftsanerkennung?

Die Anerkennung der Vaterschaft ist gebührenfrei.

Die gemeinsame Sorgeerklärung

Eine Sorgeerklärung können Sie beim Jugendamt Ihres Wohnsitzes abgeben.

Diese Erklärung kann ebenfalls schon vor der Geburt (z. B. gleich mit der Vaterschaftsanerkennung) beim Jugendamt abgegeben werden.

  • Nachweis zur Identität (z.B. Personalausweis, Reisepass, Id-Karte) der Eltern
  • Geburtsurkunden der Eltern
  • Evtl. Geburtsurkunde des Kindes
  • Falls die Mutter des Kindes geschieden oder verwitwet ist, eine beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister mit Auflösungsvermerk als Nachweis über die aktuelle Namensführung
  • Falls der Vater verheiratet, geschieden oder verwitwet ist, wird zusätzlich eine Eheurkunde oder beglaubigte Abschrift seines Eheregisters (zum Nachweis seiner aktuellen Namensführung) benötigt.
  • Ausländische Eltern: Urkunden mit deutscher Übersetzung und evtl. Hinzuziehung eines vereidigten Übersetzers oder Dolmetschers
  • Sollten der Vater oder die Mutter noch nicht volljährig sein, müssen jeweils auch die gesetzlichen Vertreter zustimmen.

Zuständige Einrichtungen