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Abfallentsorgung

Beschreibung

Abfallgefässe

Die Abfallgefäße können pro Grundstück, beziehungsweise pro Eigentumswohnung bestellt werden. Die Grundstückseigentümer sind dafür verantwortlich, dass ausreichend Gefäße für den gesamten Abfall, der auf dem Grundstück anfällt, vorhanden sind.
Pro Grundstück ist mindestens eine Graue Tonne für Restabfall, eine Grüne Tonne für Bioabfall und eine Blaue Tonne für Altpapier vorgesehen.

Jedes Grundstück bzw. jede Eigentumswohnung erhält zusätzlich zu jeder kostenpflichtigen Grauen Restmülltonne eine kostenlose Papiertonne.

Leichtstoffverpackungen werden über die Wertstofftonne (Gelbe Tonne) eingesammelt. Bei einem Restmüllvolumen von 60 oder 80 Liter steht Ihnen eine 120 Liter Wertstofftonne und bei einem Restmüllvolumen von 120 Liter eine 240 Liter Wertstofftonne zu.

Glasbehältnisse werden über Glascontainer entsorgt.
Gewerbebetriebe müssen mindestens ein Abfallgefäß der Stadt Werne für Restabfall vorhalten.

Abfallgefäße werden in folgenden Größen sowohl für Restmüll als auch für Biomüll angeboten: 60, 80, 120 und 240 Liter; Papiertonnen 240 Liter.

In die Biotonne gehören alle kompostierbaren Abfälle, wie z. B. Kartoffelschalen, Kaffeesatz oder Rasenschnitt. Für die Biotonne besteht der Anschluss- und Benutzungszwang. Eine Befreiung kann nur bei Nachweis der Eigenkompostierung beantragt werden. Die Größe der Biotonne (60 l, 80 l, 120 l, 240 l) ist allerdings frei wählbar.

Alle Haushalte in Werne erhalten einmal jährlich einen Abfallkalender mit allen Abholterminen, der am Jahresanfang zugestellt wird.

 

 

Abfuhrrhythmus

  • Graue Tonne für Restabfall 
    4-wöchentlich oder 2-wöchentlich
  • Grüne Tonne für Bioabfall
    2-wöchentlich 
  • Gelbe Tonne
    2-wöchentlich 
  • Blaue Papiertonne
    4-wöchentlich 

Die Abfuhrtermine finden Sie im Abfuhrkalender (im Rathaus erhältlich oder im Downloadbereich).

Entsorgungsgemeinschaften

Entsorgungsgemeinschaften auf einem Grundstück: Die großen Abfallgefäße bieten den Bewohnern eines Grundstücks die Möglichkeit, diese gemeinsam zu nutzen und dadurch erhebliche Kosten einzusparen. Eine Entsorgungsgemeinschaft kann auf Antrag gebildet werden. 

Soll eine Entsorgungsgemeinschaft für zwei angrenzende Grundstücke gebildet werden, ist hierfür ein Antrag notwendig.
Für eine Entsorgungsgemeinschaft von mehreren Eigentumswohnungen ist auch ein Antrag notwendig, da sie ebenso wie Grundstücke einzeln veranlagt werden.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen