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Änderung Gewerbemitteilung

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Beschreibung

Eine Änderungsmitteilung ist in den folgenden Fällen möglich:

1. Aufgabe von Tätigkeiten
2. Nebenerwerb wird Haupterwerb
3. Haupterwerb wird Nebenerwerb
4. Änderung in der Wohnanschrift
5. Änderung in der Anschrift der Hauptniederlassung
6. Zweigstelle wird Hauptniederlassung
7. Hauptniederlassung wird Zweigstelle
8. Benennung eines neuen gesetzlichen Vertreters
9. Ausscheiden eines gesetzlichen Vertreters
10. Sonstige Gründe für die Änderungsmitteilung (Nicht Ummeldung o. ä. - siehe unten)

In den folgenden Fällen handelt es sich um eine Gewerbeummeldung (gem. § 14 Abs. 1 S. 1 und 2 GeWo) und kann somit nicht über eine Änderungsmitteilung erfolgen:

1.    Die Verlegung des Gewerbes innerhalb der Gemeinde
2.    Die Änderung des Firmennamens
3.    Die Namensänderung
4.    Die Erweiterung der Tätigkeit
5.    Die Änderung der Tätigkeit

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