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Apotheken- und Arzneimitel - Erlaubnis und Anzeige

Beschreibung

In Deutschland herrscht Gewerbefreiheit, d.h. für die Ausübung der meisten Gewerbe benötigen Sie keine besondere Erlaubnis. Nur in bestimmten Branchen ist abweichend davon eine spezielle Erlaubnis notwendig.

Speziellere Erlaubnisse sind notwendig, wenn Sie eine Apotheke oder Handel mit Arzneimitteln betreiben möchten. 

Über den unten hinterlegten Link stehen Ihnen folgende Online-Anträge zur Verfügung:

  • Betrieb einer Krankenhausapotheke Erlaubnis 
  • Betrieb  einer öffentlichen Apotheke Erlaubnis     
  • Versand von apothekenpflichtigen Arzneimitteln Erlaubnis       
  • Einzelhandel mit verschreibungsfreien Arzneimitteln Anzeige