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Arbeitssicherheit - Tätigkeit mit biologischen Arbeitsstoffen / Biostoffen - Erlaubnis und Anzeige

Beschreibung

Wenn Sie erstmalig gezielte Tätigkeiten mit Biostoffen der Risikogruppe 2 oder nicht erlaubnispflichtige Tätigkeiten mit Biostoffen der Risikogruppe 3 aufnehmen, müssen Sie dies anzeigen. Wenn Sie in Laboratorien, Versuchstiereinrichtungen oder in der Biotechnologie erstmalig Tätigkeiten mit Biostoffen der Schutzstufe 3 oder 4 aufnehmen möchten, müssen Sie hierfür eine Erlaubnis beantragen.

Über den unten hinterlegten Link stehen Ihnen folgende Online-Anträge zur Verfügung:

  • Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen Anzeige

  • Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen Erlaubnis