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Ausnahmegenehmigung für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen (Kreise und kreisfreie Städte)

Beschreibung

Ausnahmegenehmigungen nach § 70 StVZO werden für Kraftfahrzeuge und ihre Kombinationen benötigt, die hinsichtlich ihrer Maße (Länge, Höhe, Breite), Gewichte (Achslasten, Gesamtmassen), Ausrüstung oder in sonstiger Weise von den Vorschriften der StVZO abweichen.

Über den unten hinterlegten Link stehen Ihnen folgende Online-Anträge zur Verfügung:

  • Ausnahmegenehmigung für Einzelfahrten Erteilung unter 3,5 t

  • Ausnahmegenehmigung für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen Erteilung unter 3,5 t

  • Ausnahmegenehmigung Erteilung für Gabelstapler, Bagger, Planiermaschinen und Schaufellader