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Befristete Erlaubnis zur Ausübung approbierter Berufe der Medizin, Zahnmedizin, Pharmazie und Psychotherapie

Beschreibung

Wenn Sie Ihre Ausbildung nicht in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz abgeschlossen haben, kann Ihnen auf Antrag auch eine Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung der nachfolgenden Bereiche erteilt werden:

  • Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung der psychologischen Psychotherapie beziehungsweise der Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapie
  • Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung der Zahnheilkunde
  • Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des Apothekerberufs

Wenn Sie keine Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der EU/EWR besitzen, ist eine vorübergehende oder eine auf bestimmte Tätigkeiten beschränkte Ausübung des ärztlichen Berufs auch auf Grund einer widerruflichen Erlaubnis zulässig.