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Finanzanlageberater & Finanzanlagenvermittler § 34 h u. § 34 f GewO

Beschreibung

Wenn Sie sich gewerbsmäßig als Finanzanlagenberater*in oder als Finanzanlagenvermittler*in selbstständig machen möchten, müssen Sie dafür eine Erlaubnis beantragen.

Über den unten hinterlegten Link stehen Ihnen folgende Online-Anträge zur Verfügung:

  • Erlaubnis für Honorar-Finanzanlagenberater Erteilung

  • Erlaubnis für Finanzanlagenvermittler Erteilung

  • Ausländische Finanzanlagenvermittler und Finanzanlagenberater Anzeige

  • Prüfberichte von Finanzanlagenvermittlern und Finanzanlagenberatern Entgegennahme