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Finanzanlageberater & Finanzanlagenvermittler § 34 h u. § 34 f GewO
Onlinedienstleistungen
Beschreibung
Wenn Sie sich gewerbsmäßig als Finanzanlagenberater*in oder als Finanzanlagenvermittler*in selbstständig machen möchten, müssen Sie dafür eine Erlaubnis beantragen.
Über den unten hinterlegten Link stehen Ihnen folgende Online-Anträge zur Verfügung:
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Erlaubnis für Honorar-Finanzanlagenberater Erteilung
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Erlaubnis für Finanzanlagenvermittler Erteilung
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Ausländische Finanzanlagenvermittler und Finanzanlagenberater Anzeige
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Prüfberichte von Finanzanlagenvermittlern und Finanzanlagenberatern Entgegennahme