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Grenzüberschreitende Dienstleistungen (freie reglementierte Berufe) - Anzeige
Onlinedienstleistungen
Beschreibung
Erstmalige Anzeige in freien reglementierten Berufen
Wenn Sie als Bürger*in eines EU-Mitgliedstaates, eines anderen Vertragsstaates oder eines gleichgestellten Staates vorübergehend eine grenzüberschreitende Tätigkeit in einem freien reglementierten Beruf ausüben möchten, ohne eine Niederlassung in Deutschland zu betreiben, müssen Sie dies bei der zuständigen Behörde erstmalig anzeigen.
Anzeige der Fortsetzung in freien reglementierten Berufen
Wenn Sie als Bürger*in eines EU-Mitgliedstaates, eines anderen Vertragsstaates oder eines gleichgestellten Staates vorübergehend eine grenzüberschreitende Tätigkeit in einem freien reglementierten Beruf ausüben, ohne eine Niederlassung in Deutschland zu betreiben, so ist die Anzeige dieser alle zwölf Monate seit der letzten Anzeige zu wiederholen.
Anzeige der Änderung in freien reglementierten Berufen
Wenn sich wesentliche Änderungen ergeben, die die Voraussetzungen für die grenzüberschreitende Dienstleistungserbringung in freien reglementierten Berufen betreffen, müssen Sie dies der zuständigen Stelle anzeigen.