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Grenzüberschreitender Erbringung von Dienstleistungen (Handwerk) - Anzeige

Beschreibung

Wenn Sie als Bürger der EU, des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz vorübergehend eine grenzüberschreitende Tätigkeit in NRW ausüben möchten, ohne eine Niederlassung in Deutschland zu betreiben, müssen Sie verschiedene Dinge beachten und die Erbringung der grenzüberschreitenden Dienstleistung ggf. anzeigen.

Über den unten hinterlegten Link stehen Ihnen folgende Online-Anträge zur Verfügung:

  • Bescheinigung der Gestattung zur Erbringung vorübergehender grenzüberschreitender Dienstleistungen nach § 9 Absatz 1 Nummer 2 Handwerksordnung (HwO) im Bereich des zulassungspflichtigen Handwerks Ausstellung

  • Anzeige der Fortsetzung der Erbringung grenzüberschreitender Dienstleistungen im zulassungspflichtigen Handwerk Bestätigung

  • Anzeige der Änderung der Erbringung grenzüberschreitender Dienstleistungen im zulassungspflichtigen Handwerk Bestätigung

  • Anzeige der erstmaligen Erbringung grenzüberschreitender Dienstleistungen im zulassungspflichtigen Handwerk Bestätigung