BIS: Suche und Detail

Immobiliardarlehensvermittler § 34i GewO

Onlinedienstleistungen

Beschreibung

Sie möchten Immobiliardarlehensverträge vermitteln oder hierzu beraten? Dafür benötigen Sie eine Erlaubnis als gewerbsmäßige*r Immobiliardarlehensvermittler*in.