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Mess- und Eichwesen
Onlinedienstleistungen
Beschreibung
Deutschlandweit dürfen Messgeräte, die Sie z.B. im geschäftlichen Verkehr einsetzen oder bereit halten möchten, nur verwendet werden, wenn sie gültig geeicht sind oder ihre Konformität bescheinigt wurde.
Hier haben Sie deshalb die Möglichkeit, bei der zuständigen Behörde eine Eichung oder eine Konformitätsbewertung zu beantragen.
Ferner müssen Instandsetzer von Messgeräten die zuständige Behörde unverzüglich über eine durchgeführte Instandsetzung benachrichtigen. Diese Benachrichtigung kann nun von Ihnen in einem einheitlichen Verfahren online abgeben werden.
Über den unten hinterlegten Link stehen Ihnen folgende Online-Anträge zur Verfügung:
- Antrag auf Eichung
- Antrag auf Eichung für Taxen und Mietwagen
- Instandsetzungsbenachrichtigung
- Konformität von Messgeräten Bewertung