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Prüfsachverständige*r: Anzeige Tätigkeit als Prüf-SV (EU)

Beschreibung

Sie kommen aus einem EU-Staat oder einem EU- Recht gleichgestellten Staat und wollen als Prüfsachverständige*r für den Brandschutz, die Standsicherheit, den Erd- und Grundbau oder für die Vermessung im Bauwesen in Nordrhein-Westfalen tätig werden? Dann müssen Sie vorab Ihre Tätigkeitsaufnahme anzeigen und geforderte Nachweise erbringen.

Über den unten hinterlegten Link stehen Ihnen folgende Online-Anträge zur Verfügung:

  • Anzeige der Aufnahme der Tätigkeit als Prüfsachverständige*r für Brandschutz

  • Anzeige der Aufnahme der Tätigkeit als Prüfsachverständige*r für Standsicherheit

  • Anzeige der Aufnahme der Tätigkeit als Prüfsachverständige*r für den Erd- und Grundbau

  • Anzeige der Aufnahme der Tätigkeit als Prüfsachverständige*r für Vermessung im Bauwesen