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Pfandleihgewerbe - Anzeige/Erlaubnis (gem. § 34 GewO)

Beschreibung

Sie sind Pfandleiher*in oder Pfandvermittler*in und möchten ein Gewerbe betreiben? Wenn Sie gewerbsmäßig als Pfandleiher*in oder Pfandvermittler*in tätig werden möchten, benötigen Sie die Erlaubnis der zuständigen Behörde.

Zusätzlich müssen Sie neben der Beantragung der gewerberechtlichen Erlaubnis der zuständigen Behörde den Beginn des Gewerbes und jeden Wechsel der benutzten Räume anzeigen.

Über den hinterlegten Link stehen Ihnen folgende Online-Anträge zur Verfügung:

  • Pfandleihgewerbe - Erlaubnis

  • Pfandleihgewerbe - Anzeige des Gewerbebetriebs eines Pfandleihers