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Pflanzengesundheit (Pflanzen) - Unternehmensregistrierung für kontrollpflichtige Importe, Benennung Quarantänestation & geschlossene Anlage & Kontrollstelle für Pflanzengesundheit

Beschreibung

Wenn Sie als Unternehmer*in kontrollpflichtige Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse, aus Nicht-EU-Staaten importieren wollen, müssen Sie in ein amtliches Register aufgenommen werden. 

Arbeiten mit Quarantäneschädlingen für Pflanzen oder anderweitig geregelten bzw. verbotenen Materialien dürfen nur in Quarantänestationen oder geschlossenen Anlagen durchgeführt werden. Die Benennung als Quarantänestation oder geschlossene Anlage müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.

Wenn Sie eine Kontrollstelle für pflanzengesundheitliche Kontrollen betreiben wollen, müssen Sie die Benennung der Kontrollstelle bei der zuständigen Behörde beantragen.