BIS: Suche und Detail

Prostituiertenschutzgesetz - Anzeigen und Erlaubnisse

Beschreibung

Für die Ausübung einer Prostitutionstätigkeit sind spezielle Anzeigen und Erlaubnisse notwendig. Sie benötigen eine Erlaubnis für das Betreiben eines Prostitutionsgewerbes oder einer Prostitutionsstätte sowie für die Organisation oder Durchführung von Prostitutionsveranstaltungen und den Betrieb eines Prostitutionsfahrzeugs.

Über den unten hinterlegten Link stehen Ihnen folgende Online-Anträge zur Verfügung:

  • Prostitutionstätigkeit - Antrag Erlaubnis

  • Prostitutionstätigkeit - Anzeige einer Prostitutionsveranstaltung

  • Prostitutionstätigkeit - Anzeige der Aufstellung eines Prostitutionsfahrzeugs

  • Prostitutionstätigkeit - Anzeige Stellvertreter