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Prüfsachverständige*r sicherheitstechn. Anlagen und Gebäudeausrüstung
Onlinedienstleistungen
Beschreibung
Sie kommen aus einem EU-Staat oder einem EU- Recht gleichgestellten Staat und wollen als Prüfsachverständige*r für sicherheitstechnische Anlagen und Einrichtungen in Nordrhein-Westfalen tätig werden? Dann müssen Sie vorab Ihre Tätigkeitsaufnahme anzeigen und geforderte Nachweise erbringen.
Wenn Sie die Bezeichnung „Prüfsachverständige*r für technische Gebäudeausrüstung“ oder "Prüfsachverständige*r für sicherheitstechnische Anlagen und Einrichtungen" in einer bestimmten Fachrichtung führen möchten, müssen Sie einen entsprechenden Antrag auf Anerkennung in diesem Fachbereich bei der zuständigen Stelle stellen.
Über den unten hinterlegten Link stehen Ihnen folgende Online-Anträge zur Verfügung:
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Anzeige der Aufnahme der Tätigkeit als Prüfsachverständige*r für sicherheitstechnische Anlagen und Einrichtungen
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Anerkennung als Prüfsachverständige*r für sicherheitstechnische Anlagen und Einrichtungen Erteilung
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Prüfsachverständige*r für technische Gebäudeausrüstung Anerkennung