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Reisegewerbe & Wanderlager

Onlinedienstleistung

Beschreibung

Wenn Sie ein Reisegewerbe betreiben möchten, benötigen Sie dazu eine Erlaubnis: die Reisegewerbekarte. Die Reisegewerbekarte kann sowohl an natürliche Personen als auch an juristische Personen, beispielsweise eine GmbH, erteilt werden. Die Reisegewerbekarte wird in der Regel unbefristet erteilt und gilt für das gesamte Bundesgebiet. Sie ist personengebunden und nicht übertragbar. Die bisherige Reisegewerbekartenpflicht für Angestellte von Reisegewerbetreibenden ist entfallen. Ihre Angestellten benötigen jedoch eine Zweitschrift oder eine beglaubigte Kopie Ihrer Reisegewerbekarte.
Sofern Sie ein Wanderlager anzeigen möchten, ist dieses nachfolgend ebenfalls möglich.

Über den unten hinterlegten Link stehen Ihnen folgende Online-Anträge zur Verfügung:

  • Erlaubnis zum gelegentlichen Feilbieten von Waren zu Messen, Ausstellungen, öffentlichen Festen oder aus besonderem Anlass - Erteilung
  • Reisegewerbe - Bescheinigung
  • Reisegewerbe - Bewilligung
  • Reisegewerbe - Bewilligung von Ausnahmen zu Verboten
  • Reisegewerbe - Erlaubnis
  • Reisegewerbe - Erlaubnis nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen oder aufgeführten Tätigkeiten    
  • Reisegewerbe - Verlängerung
  • Reisegewerbe - Anzeige
  • Wanderlager - Anzeige

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