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Sachverständige*r zur Erstattung von Gutachten zu Leistungen und Tätigkeiten des Handwerks und deren Wert - Bestellung und Vereidigung

Beschreibung

Wenn Sie als Sachverständige*r zur Erstattung von Gutachten zu Leistungen und Tätigkeiten des Handwerks und deren Wert öffentlich bestellt und vereidigt werden möchten, müssen Sie einen entsprechenden Antrag bei der zuständigen Behörde stellen. Folgende Leistungen stehen Ihnen zur Verfügung:

  • Sachverständige zur Erstattung von Gutachten zu Leistungen und Tätigkeiten des Handwerks und deren Wert - Bestellung
  • Sachverständige zur Erstattung von Gutachten zu Leistungen und Tätigkeiten des Handwerks und deren Wert - Vereidigung