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Sachverständige*r Gebäudeschäden
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Beschreibung
Wenn Sie als Sachverständige*r für Schäden an Gebäuden tätig werden möchten, müssen Sie von der zuständigen Stelle öffentlich bestellt und vereidigt werden.
Sachverständige*r für Schäden an Gebäuden Öffentliche Bestellung und Vereidigung