BIS: Suche und Detail

Sachverständige*r Gebäudeschäden

Beschreibung

Wenn Sie als Sachverständige*r für Schäden an Gebäuden tätig werden möchten, müssen Sie von der zuständigen Stelle öffentlich bestellt und vereidigt werden. 

Sachverständige*r für Schäden an Gebäuden Öffentliche Bestellung und Vereidigung