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Sachverständige*r nach Landesbauordnung

Beschreibung

Sie dürfen die Bezeichnung „staatlich anerkannte*r Sachverständige*r“ für die Prüfung der Standsicherheit, des Brandschutzes oder des Schall- und Wärmeschutzes sowie für die Prüfung des Erd- und Grundbaus nur führen, wenn Sie durch die Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen anerkannt worden sind. 

Wenn Sie als Sachverständige*r von der Ingenieurkammer-Bau öffentlich bestellt und vereidigt werden möchten, müssen Sie dies entsprechend beantragen. 

Über den unten hinterlegten Link stehen Ihnen folgende Online-Anträge zur Verfügung:

  • Sachverständige*r nach Landesbauordnung Anerkennung

  • Sachverständige*r nach Landesbauordnung Öffentliche Bestellung und Vereidigung

  • Anerkennung als Prüfsachverständige*r für Vermessung im Bauwesen Erteilung

  • Anerkennung als Prüfsachverständige*r für den Erd- und Grundbau Erteilung