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Schaustellung von Personen

Onlinedienstleistung

Beschreibung

Wenn Sie in Ihren Geschäftsräumen gewerbsmäßig eine Veranstaltung zur Schaustellung von Personen benötigen Sie hierfür eine Erlaubnis.

Über den unten hinterlegten Link stehen Ihnen folgende Online-Anträge zur Verfügung:

  • Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schaustellung von Personen Erteilung

  • Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schaustellung von Personen Verlängerung

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