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Sprengstoffe: Anzeigen/Anträge im Rahmen der §§ 7, 14 und 20 SprengG

Beschreibung

Für bestimmte Tätigkeiten mit explosionsgefährlichen Stoffen im gewerblichen Bereich benötigen Sie spezielle Erlaubnisse.

Über den unten hinterlegten Link stehen Ihnen folgende Online-Anträge zur Verfügung:

  • Befähigungsschein nach dem Sprengstoffgesetz Erteilung
  • Erlaubnis zum gewerbsmäßigen Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen Erteilung  
  • Sprengung mit explosionsgefährlichen Stoffen Anzeige
  • Umgang mit Airbag- und Gurtstraffereinheiten Anzeige
  • Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen ohne Erlaubnis Anzeige