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Übersetzer und Dolmetscher - Feststellung der Eignung

Beschreibung

Wenn Sie in Nordrhein-Westfalen als Dolmetscherin oder Dolmetscher allgemein beeidigt und / oder als Übersetzerin oder Übersetzer ermächtigt werden wollen, müssen Sie Ihre Eignung feststellen lassen.

Über den unten hinterlegten Link stehen Ihnen folgende Online-Anträge zur Verfügung:

  • Fachliche Eignung als Dolmetscher und Übersetzer Feststellung
  • Allgemeine Vereidigung als Dolmetscher