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Veranstaltungserlaubnis nach § 69 GewO (inkl. Wochen- und Spezialmärkte)

Beschreibung

In Deutschland herrscht Gewerbefreiheit, d.h. für die Ausübung der meisten Gewerbe benötigen Sie keine besondere Erlaubnis. Nur in bestimmten Branchen ist abweichend davon eine spezielle Erlaubnis notwendig.

Speziellere Erlaubnisse sind für das Teilnehmen an Veranstaltungen und Wochen-​ und Spezialmärkten notwendig. Sie müssen sowohl Genehmigungen für die Verlängerung der Sperrzeit beantragen als auch für die Teilnahme an Veranstaltungen und Märkten oder für die Durchführung von Veranstaltungen mit Tieren.

Über den unten hinterlegten Link stehen Ihnen folgende Online-Anträge zur Verfügung:

  • Anzeige für das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen
  • Anzeige nach § 13 Trinkwasserverordnung   
  • Ausnahme von Verboten beim Überlassen von Schusswaffen, Munition, Hieb- oder  Stoßwaffen - Zulassung
  • Ausnahmegenehmigungen  für den Verkehr - Erteilung  
  • Fliegende Bauten - Abnahme     
  • Osterfeuer - Genehmigung        
  • Sperrzeit - Aufhebung   
  • Sperrzeit - Verkürzung 
  • Sperrzeit - Verlängerung             
  • Veranstaltung - Festsetzung
  • Veranstaltung - Festsetzung von Tierausstellung, Tiermarkt oder Tierbörse