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Versicherungsberater*in/-vermittler*in -Erlaubnis (gem. § 34d GewO)

Beschreibung

Wenn Sie als selbstständige*r Versicherungsberater*in oder Versicherungsvermittler*in tätig werden möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis der zuständigen Industrie- und Handelskammer.

Wenn Sie Versicherungen nur als Ergänzung der im Rahmen Ihrer Haupttätigkeit gelieferten Waren oder Dienstleistungen vermitteln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag von der Erlaubnispflicht für Versicherungsvermittler*innen befreit werden. Hierfür benötigen Sie eine behördliche Erlaubnis.

Folgende Online-Anträge stehen Ihnen zur Verfügung:

  • Versicherungsvermittler*in - Erteilung der Erlaubnis

  • Versicherungsvermittler*in - Befreiung der Erlaubnis

  • Versicherungsberater*in - Erlaubnis