Suche
Versteigerergewerbe § 34b GewO
Onlinedienstleistungen
Beschreibung
Sie möchten gewerbsmäßig fremde bewegliche Sachen, Grundstücke oder Rechte versteigern? Dafür benötigen Sie eine Versteigerer Erlaubnis.
Über den unten hinterlegten Link stehen Ihnen folgende Online-Anträge zur Verfügung:
-
Versteigerergewerbe Erlaubnis
-
Besonders sachkundige Versteigerer Öffentliche Bestellung und Vereidigung
-
Anzeige einer Versteigerung Gewährung
-
Anzeige einer Versteigerung Gewährung des Abkürzens der Frist