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Wetten, Buchmacher, Spielvermittlung

Beschreibung

Wenn sie als Renn- oder Pferdezuchtverein einen Totalisator auf der Rennbahn oder eine Wettannahmestelle für Pferderennen außerhalb einer Rennbahn betreiben wollen, Sportwetten nach § 4a des Glücksspielstaatsvertrages veranstalten oder als Buchmacher oder Buchmacherin Wetten bei öffentlichen Pferderennen abschließen oder vermitteln möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis.

Über den unten hinterlegten Link stehen Ihnen folgende Online-Anträge zur Verfügung:

  • Erlaubnis für den Betriebs eines Totalisators Erteilung

  • Wettvermittlungsstelle betreiben Erlaubnis

  • Wettvermittlungsstelle betreiben Änderung

  • Buchmacher Erlaubnis