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Osterfeuer

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Beschreibung

Osterfeuer gehören traditionell zum Fest der Auferstehung dazu. Die sogenannten Brauchtumsfeuer bringen Familie, Freunde und Nachbarn zusammen, um gemeinsam an den wärmenden Flammen zu stehen und den Frühling einzuläuten. Allerdings sind Osterfeuer auch eine Belastung für Natur und Umwelt. Um Tradition und ökologische Belange in Einklang zu bringen, hat der Rat der Stadt Werne zum 29. September 2023 eine neue Verordnung beschlossen).


Osterfeuer sind im Rahmen einer öffentlichen, für jedermann zugängigen Veranstaltung durchgeführte Brauchtumsfeuer. Sie können nur von örtlichen Glaubensgemeinschaften, Vereinen, Verbänden sowie Siedler- und Nachbargemeinschaften ausgerichtet werden, bedürfen nun einer Genehmigung und sind daher antragspflichtig.


Das Abbrennen eines Osterfeuers ist bei der Stadt Werne spätestens zwei Wochen vorher vom Veranstalter schriftlich zu beantragen. Für die Genehmigung wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 50,00 € erhoben.


Das Brennmaterial darf zum Schutz von Kleintieren frühestens vier Wochen vor der Veranstaltung zusammengetragen werden. In den aufgeschichteten Osterfeuern fühlen sich Vögel, Kleinsäuger und Insekten besonders wohl. Damit diese Kleintiere nicht qualvoll ersticken oder verbrennen, ist das Material am Brenntag unbedingt umzuschichten.

Straßen und Verkehr

0 23 89 / 71 - 666 oder 0 23 89 / 71 - 717

Bitte beachten Sie, dass der Antrag mindestens zwei Wochen vor dem beabsichtigten Abbrennen des Feuers gestellt werden muss.

Kommunalbetrieb Werne (KBW)

Konrad-Adenauer-Platz 1

59368 Werne

50,00 Euro

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