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SEPA Mandat
Kurzbeschreibung
Für wiederkehrende Forderungen können Sie die Stadt Werne ermächtigen, diese von Ihrem Konto einzuziehen.
Grundlage hierfür ist das SEPA-Lastschriftmandat.
Onlinedienstleistungen
Beschreibung
Zur fristgerechten Zahlung können Sie die Zahlungsabwicklung ermächtigen, fällige Beträge von Ihrem Konto einziehen zu lassen. Die zu zahlenden Beträge werden frühestens zur Fälligkeit von Ihrem Konto abgebucht. Insbesondere für wiederkehrende Forderungen (Grundsteuer, Gewerbesteuer, Kindergartenbeiträge etc.) empfiehlt sich das Lastschriftverfahren. Hierfür können Sie der Zahlungsabwicklung der Stadt Werne ein Lastschriftmandat erteilen. Der Einzug der Forderung erfolgt pünktlich zu der im Bescheid oder der Rechnung genannten Fälligkeit.
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
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Abteilung II.2 - Zahlungsabwicklung und Vollstreckung
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- Konrad-Adenauer-Platz 1
- 59368 Werne
- Postfach 15 52
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- Telefon:
02389 71-1 - Fax:
02389 71-299 - E-Mail:
zahlungsabwicklung@werne.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Position: Sachbearbeiter*in
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Telefon: 02389 71-268
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Profil: Link
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Position: Sachbearbeiter*in
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Telefon: 02389 71-265
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Profil: Link
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Position: Abteilungleiter*in
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Telefon: 02389 71-267
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