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Müllgefäße - Anmeldung, Abmeldung, Ummeldung

Kurzbeschreibung

Bestellung von Müllgefäßen und Änderung der Gefäßgröße

Beschreibung

BürgerInnen der Stadt Werne können über das Formular Müllgefäße bestellen, abbestellen und die Gefäßgröße ändern (siehe Abfallsatzung der Stadt Werne). Ein entsprechender Antrag kann nur durch den Grundstückseigentümer bzw. eine bevollmächtigte Person gestellt werden. Um einen Änderungsantrag anlegen zu könnnen, wird das Kassenkonto des benötigt. Jeder Eigentümer eines Grundstückes ist verpflichtet, auf seinem Grundstück die zur Verfügung gestellten Müllgefäße bereitzuhalten (Anschlusszwang) und jeder Eigentümer, Mieter oder Pächter muss seinen Müll aus privaten Haushaltungen in die entsprechenden Müllgefäße füllen (Benutzungszwang). Pro Grundstück ist mindestens eine Graue Tonne für Restabfall, eine Grüne Tonne für Bioabfall, eine Gelbe Tonne für Wertstoff und eine Blaue Tonne für Altpapier vorgesehen. Jedes Grundstück bzw. jede Eigentumswohnung erhält zusätzlich zu jeder kostenpflichtigen Grauen Restmülltonne eine kostenlose Papiertonne.
Leichtstoffverpackungen werden über die Wertstofftonne (Gelbe Tonne) eingesammelt. Glasbehältnisse werden über Altglascontainer entsorgt. Die Liste mit den Standorten der Altglascontainer finden Sie im oben aufgeführten Downloadbereich. In die Biotonne gehören alle kompostierbaren Abfälle, wie z. B. Kartoffelschalen, Kaffeesatz oder Rasenschnitt. Für die Biotonne besteht der Anschluss- und Benutzungszwang. Eine Befreiung kann nur bei Nachweis der Eigenkompostierung beantragt werden. Die Größe der Biotonne (60 l, 80 l, 120 l, 240 l) ist allerdings frei wählbar. Gewerbebetriebe müssen mindestens ein Abfallgefäß der Stadt Werne für Restabfall vorhalten.  

Abfallsatzung der Stadt Werne

Abfallgebührensatzung der Stadt Werne

Kommunalbetrieb der Stadt Werne (KBW)

Zuständige Einrichtungen