Kfz - Umkennzeichnung (Kreis Unna)
Kurzbeschreibung
Bei Diebstahl oder Verlust der Kennzeichenschilder oder bei Wunsch einer anderen Kennzeichenkombination erfolgt eine Umkennzeichnung.
Beschreibung
Im Rahmen einer Umkennzeichnung können auf Wunsch des/der Halters*in neue Kennzeichenkombinationen vergeben werden.
Bei einem Diebstahl oder Verlust ist zwingend eine Umkennzeichnung vorzunehmen.
- § 8 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Freiwillige Umkennzeichnung:
- Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I – ZB I),
- Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II – ZB II),
- Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung (Original),
- gültiger Personalausweis/ elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) oder gültiger Reisepasse mit aktueller Meldebescheinigung,
- vorhandene Kennzeichenschilder,
- bei Zulassung auf juristische Personen: Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung oder Vereinsregisterauszug,
- bei Zulassung auf eine Einzelfirma: ggf. Kopfbogen zur Angabe der Firmenanschrift.
Umkennzeichnung bei Diebstahl/Verlust:
- Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I – ZB I),
- Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II – ZB II),
- gültige Hauptuntersuchung (Original),
- gültiger Personalausweis/ elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) oder gültiger Reisepasse mit aktueller Meldebescheinigung
- vorhandene Kennzeichenschilder,
- ggf. Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung oder Vereinsregisterauszug, Gesellschaftervertrag (GbR),
- ggf. Kopfbogen zur Angabe der Firmenanschrift (bei Einzelfirma).
Wichtig:
Bei der Umkennzeichnung in Folge eines Verlustes oder Diebstahls der amtlichen Kennzeichen ist die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung oder die Vorlage einer Diebstahlanzeige der Polizei erforderlich. Die eidesstattliche Versicherung kann nur vom eingetragenen Fahrzeughalter persönlich in der Zulassungsstelle oder bei einem Notar abgegeben werden. Die Bevollmächtigung Dritter ist nicht möglich.
- Bei Diebstahl oder Verlust unverzüglich.
- Bei eigenem Wunsch besteht keine Frist.
- Sofern Sie sich durch eine*n Dritte*n vertreten lassen möchten: Vollmacht (PDF)
- Sofern Sie sich durch eine*n Händler*in vertreten lassen möchten: Vollmacht (PDF)
- Hier geht es zur Terminvereinbarung.
- Hier geht es zur Kennzeichenreservierung.
Hier finden Sie die Kontaktmöglichkeiten.
- Es handelt sich um eine Privatperson mit Hauptwohnsitz im Kreis Unna.
- Es handelt sich um eine Firma mit Hauptsitz oder selbstständiger Betriebsstätte im Kreis Unna.
- Es liegen alle erforderlichen Unterlagen vor.
ab 27,60€
Zuständige Einrichtungen
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Stadt Werne
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- Konrad-Adenauer-Platz 1
- 59368 Werne
- Postfach 15 52
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- Telefon:
02389 71-1 - Fax:
02389 71-323 - E-Mail:
verwaltung@werne.de
- Telefon:
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