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Kfz - Verwertungsnachweis (Kreis Unna)

Kurzbeschreibung

Hierbei handelt es sich um einen Nachweis über die Verwertung/Verschrottung des Kfz.

Beschreibung

Wird ein Fahrzeug verwertet oder verschrottet, so erhält der*die Halter* in hierüber vom Entsorgungsbetrieb oder Autoverwerter einen Verwertungsnachweis, welchen er*sie im Abmeldeverfahren benötigt. Dies kann während des Abmeldevorganges mit eingebracht werden oder auch im Nachhinein eingetragen werden.

  • §§ 8 und 15 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

Gegenüber der Behörde sind keinerlei Unterlagen zu erbringen, da diese nicht für die Ausstellung des Nachweises erforderlich sind.

  • Sofern Sie sich durch eine*n Dritte*n vertreten lassen möchten: Vollmacht (PDF)
  • Sofern Sie sich durch eine*n Händler*in vertreten lassen möchten: Vollmacht (PDF)

Der Verwertungsnachweis wird von dem Entsorgungsbetrieb oder dem Autoverwerter erstellt.

Hier finden Sie die Kontaktmöglichkeiten.

Vorliegen der vollständigen Fahrzeugpapiere (Fahrzeugschein/ZB I und Fahrzeugbrief/ZB II) und ggf. ein Eigentumsnachweis bei Abgabe an den Entsorger/Verwerter.

Hinweis:

Die Entsorgung/Verwertung kann nicht durch den Kreis Unna durchgeführt werden.

  • 5,10 € innerhalb der Abmeldung
  • 10,20 € außerhalb der Abmeldung

Zuständige Einrichtungen