Kfz - Verwertungsnachweis (Kreis Unna)
Kurzbeschreibung
Hierbei handelt es sich um einen Nachweis über die Verwertung/Verschrottung des Kfz.
Beschreibung
Wird ein Fahrzeug verwertet oder verschrottet, so erhält der*die Halter* in hierüber vom Entsorgungsbetrieb oder Autoverwerter einen Verwertungsnachweis, welchen er*sie im Abmeldeverfahren benötigt. Dies kann während des Abmeldevorganges mit eingebracht werden oder auch im Nachhinein eingetragen werden.
- §§ 8 und 15 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Gegenüber der Behörde sind keinerlei Unterlagen zu erbringen, da diese nicht für die Ausstellung des Nachweises erforderlich sind.
- Sofern Sie sich durch eine*n Dritte*n vertreten lassen möchten: Vollmacht (PDF)
- Sofern Sie sich durch eine*n Händler*in vertreten lassen möchten: Vollmacht (PDF)
Der Verwertungsnachweis wird von dem Entsorgungsbetrieb oder dem Autoverwerter erstellt.
Hier finden Sie die Kontaktmöglichkeiten.
Vorliegen der vollständigen Fahrzeugpapiere (Fahrzeugschein/ZB I und Fahrzeugbrief/ZB II) und ggf. ein Eigentumsnachweis bei Abgabe an den Entsorger/Verwerter.
Hinweis:
Die Entsorgung/Verwertung kann nicht durch den Kreis Unna durchgeführt werden.
- 5,10 € innerhalb der Abmeldung
- 10,20 € außerhalb der Abmeldung
Zuständige Einrichtungen
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Stadt Werne
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- Konrad-Adenauer-Platz 1
- 59368 Werne
- Postfach 15 52
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- Telefon:
02389 71-1 - Fax:
02389 71-323 - E-Mail:
verwaltung@werne.de
- Telefon:
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