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Führungszeugnis beantragen

Kurzbeschreibung

Online-Beantragung eines Führungszeugnisses

Beschreibung

Es gibt folgende Arten von Führungszeugnissen

  • Belegart O zur Vorlage bei einer Behörde 

  • Belegart N privates Führungszeugnis, welches dem Antragsteller zugesandt wird 

  • Belegart NE erweitertes Führungszeugnis für eigene Zwecke

  • Belegart OE erweitertes Führungszeugnis für behördliche Zwecke

Führungszeugnis für Behörden

Im Führungszeugnis für Behörden werden folgende Eintragungen gemacht:

  • Alle Verurteilungen, die eine Freiheitsstrafe mit sich bringen. 

  • Entscheidungen von Verwaltungsbehörden und Gerichten, die in das Bundeszentralregister eingetragen werden. 

  • Die Schuldunfähigkeit von Personen. 

  • Verurteilungen wegen Straftaten, die im Zusammenhang und Ausübung mit ei¬nem Gewerbe oder einer sonstigen wirtschaftlichen Unternehmung entstan¬den sind, auch wenn diese mit weniger als 90 Tagessätzen, weniger als mit drei Monaten Haft oder weniger als mit zwei Jahren Haftstrafe auf Bewährung bestraft wurden.

Das erweiterte Führungszeugnis

  • Von einem regulären Führungszeugnis unterscheidet sich das "erweiterte Führungszeugnis" hinsichtlich seines Inhalts. Hier werden Verurteilungen wegen einer Sexualstraftat nach den §§ 174 bis 180 oder § 182 des Strafgesetzbuchs (StGB) aufgeführt oder auch Verurteilungen wegen weiterer Sexualdelikte (§§ 180 a, 181 a, 183 bis 184g StGB) oder nach den für den Schutz von Kindern und Jugendlichen ebenfalls besonders relevanten Straftatbeständen der §§ 171, 225, 232 bis 233 a, 234, 235 oder 236 StGB aufgeführt. 

Das Führungszeugnis wird vom Bundesamt für Justiz ausgestellt und wird Ihnen oder der zuständigen Behörde auf dem Postweg zugestellt. Das Führungszeugnis beinhaltet sehr sensible Daten, die besonders geschützt werden müssen. Daher kann es nur persönlich beantragt werden. Eine telefonische Antragstellung oder durch einen Bevollmächtigten ist somit nicht möglich.Voraussetzungen für die Beantragung sind, dass der Antragsteller das 14. Lebensjahr vollendet hat und mit einer Wohnung bei der Meldebehörde gemeldet ist

Bei einem Personalausweis mit Online-Funktion können Sie das Führungszeugnis auch online beantragen.

Führungszeugnis zur Vorlage bei ausländischen Behörden

Behörden verschiedener ausländischer Staaten verlangen zur Anerkennung des Führungszeugnisses unterschiedliche Echtheitsbescheinigungen. Die Echtheit des Führungszeugnisses kann durch eine Überbeglaubigung durch das Bundesamt für Justiz oder die Erteilung einer sogenannten Apostille bzw. Endbeglaubigung durch das Bundesverwaltungsamt bestätigt werden. Ob Sie im konkreten Fall eine Apostille, eine Überbeglaubigung oder eine Endbeglaubigung benötigen, hängt davon ab, in welchem Land das Führungszeugnis verwendet werden soll.

Auskünfte, ob und ggf. in welcher Form eine Echtheitsbescheinigung verlangt wird, erteilen die Botschaften bzw. konsularischen Vertretungen der Länder, in denen das Führungszeugnis vorgelegt werden soll.

Sie können einen Antrag auf Überbeglaubigung entweder gleichzeitig mit dem Antrag auf Erteilung des Führungszeugnisses oder nachträglich unter Vorlage des Originalführungszeugnisses stellen.

Die Gebühr für die Überbeglaubigung beträgt 20,00 Euro je Führungszeugnis und ist zusätzlich zu der Gebühr für die Erteilung des Führungszeugnisses zu entrichten. 

Sofern Sie den Antrag auf Überbeglaubigung nicht gleichzeitig mit dem Antrag auf Erteilung des Führungszeugnisses bei der zuständigen Meldebehörde oder online beim Bundesamt für Justiz stellen, haben Sie auch die Möglichkeit, die Überbeglaubigung durch persönliches Erscheinen oder schriftlich (unter gleichzeitiger Übersendung des Originalführungszeugnisses) beim Bundesamt für Justiz zu beantragen:

  • Bei persönlichem Erscheinen:
    Bundesamt für Justiz
    – Besucherservice –
    Adenauerallee 99 – 103
    53113 Bonn

  • Bei schriftlicher Antragstellung:
    Bundesamt für Justiz
    Referat IV 2
    53094 Bonn
    Öffnungszeiten:
    Montag bis Donnerstag: 07.30–16.00 Uhr
    Freitag: 07.30–14.00 Uhr

Geben Sie bitte bei der Antragstellung das Land an, in dem das Führungszeugnis vorgelegt werden soll.

Haben Sie das Führungszeugnis über das Online-Portal beantragt, erfolgt die Zahlung der Gebühr über elektronische Zahlungsverfahren. 

  • Personalausweis oder Reisepass 

  • Bei Antragstellung durch den gesetzlichen Vertreter (nur bei Minderjährigen) muss dieser seinen Personalausweis oder Reisepass mitbringen.

  • Im Falle der Betreuung ist zusätzlich der Betreuungsnachweis über die gesetzliche Vertretung vorzulegen.

  • gilt das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde, wird hierfür der genaue Verwendungszweck und die genaue Anschrift der Behörde benötigt, da das Führungszeugnis direkt zu dieser Behörde gesandt wird, gegebenenfalls das Aktenzeichen.

  • Bei erweiterten Führungszeugnissen die schriftliche Aufforderung der Stelle, die dieses verlangt und in der diese bestätigt, dass die Voraussetzungen des § 30a Abs. 1 BZRG für die Erteilung eines solchen Führungszeugnisses vorliegen.

Zuständige Einrichtungen