Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für Stecker-Solargeräte bzw. Balkon-Solarmodule
Kurzbeschreibung
Die Stadt Werne fördert den Erwerb von Stecker-Solargeräten bzw. Balkonsolarmodulen mit einem Zuschuss von 100,00 Euro je Haushalt. Das Förderfenster ist ab dem 08.05.2026 geöffnet. Vorab gestellte Anträge können nicht berücksichtigt werden.
Beschreibung
Die Stadt Werne möchte den Einsatz von erneuerbaren Energien im Stadtgebiet erhöhen und einen lokalen Beitrag zum Klimaschutz und zur Verringerung von Treibhausgasemissionen leisten. Daher wurde eine Photovoltaik-Offensive als Maßnahme des Klimaschutzkonzepts der Stadt Werne beschlossen. Das vorliegende Förderprogramm stellt eine Säule der Umsetzung dieser konkreten Klimaschutz-Maßnahme dar.
So beantragen Sie die Fördermittel:
Schritt 1: Förderrichtlinie lesen
Grundlage aller Anträge ist die Richtlinie zur Förderung von Stecker-Solargeräten bzw. Balkon-Solarmodulen in Werne. Darin können Sie genau nachlesen,
- welche Maßnahmen förderfähig sind,
- wie hoch die Fördersätze sind,
- welche Unterlagen Sie einreichen müssen,
- welche Bedingungen Sie erfüllen müssen.
Schritt 2: Förderantrag stellen
- Förderanträge können ausschließlich über das Kommunalportal der Stadt Werne gestellt werden,
- auf den Erhalt des Bewilligungsbescheids mit der Fördernummer warten,
- dann erst Aufträge erteilen und Maßnahmen durchführen,
- Achtung: Eine vorzeitige Beauftragung von Maßnahmen führt zur Ablehnung einer Förderung!
Schritt 3: Auszahlungsantrag stellen
- Belege und Nachweise sammeln.
- Alle Unterlagen im Auszahlungsantrag über das Kommunalportal der Stadt Werne hochladen.
- nach Prüfung der Unterlagen erfolgt die Überweisung der bewilligten Gelder.
Die Richtlinie tritt zum 08.05.2026 in Kraft.
Die Förderrichtlinie gilt zunächst bis 31.12.2026. Sofern das Förderprogramm in den Folgejahren weitergeführt wird, gilt diese Richtlinie weiter. Ansonsten endet ihre Gültigkeit mit vollständiger Ausschöpfung der Fördermittel oder zum vorgenannten Datum.
Der Auszahlungsantrag muss spätestens sechs Monate nach Erhalt des Bewilligungsbescheids gestellt werden.
Die Balkonsolarmodule dürfen erst erworben werden, wenn Ihnen die Fördernummer zugestellt wurde. Eine vorzeitige Beauftragung führt zur Ablehnung einer Förderung. Ein Rechtsanspruch auf die Fördermittel besteht nicht. Bitte lesen Sie die Förderrichtlinie aufmerksam durch.
Bei Unklarheiten helfen wir gerne weiter:
Klimaschutzmanagement
Tel.: +49 2389 71-293
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Zuständige Einrichtungen
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