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Fachdienst Eingliederungshilfe

Kurzbezeichnung

FDEH

Beschreibung

Die Eingliederungshilfe ist für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene ab dem Schuleintrittsalter, deren seelische Gesundheit mehr als 6 Monate vom alterstypischen Zustand abweicht und von einer Teilhabebeeinträchtigung betroffen oder bedroht sind.

Eingliederungshilfe soll jungen Menschen eine angemessene Teilhabe am Leben in der Gesellschaft ermöglichen und mögliche Folgen der Beeinträchtigung mildern. Sie kann in ambulanter oder stationärer Form erbracht werden, zb. als Schulbegleitung, LRS-Therapie, Autismustherapie oder Unterbringung in einer therapeutischen Wohngruppe.

Die Erziehungsberechtigten, bzw ab dem 15. Lebensjahr auch die Jugendlichen selbst, können einen Antrag beim Jugendamt stellen.

Anschrift

  • Fachdienst Eingliederungshilfe
  • Stadt Werne - Verwaltungsgebäude Altes Amtsgericht
  • Bahnhofstraße 8
  • 59368 Werne
  • Postfach 15 52


Kontakt

Zuständige Kontaktperson