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Beistandschaften
Beschreibung
Wir beraten und unterstützen
• Mütter und Väter, die allein für ein Kind oder einen Jugendlichen zu sorgen haben oder tatsächlich sorgen bei der Geltendmachung von Unterhalts- oder Unterhaltsersatzansprüchen des Kindes oder Jugendlichen
• Mütter, insbesondere bei der Vaterschaftsfeststellung und der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen des Kindes
Wir führen,
• wenn die Beratung und Unterstützung nicht ausreicht, auf Antrag des berechtigten Elternteils eine Beistandschaft mit den Aufgabenstellungen Vaterschaftsfeststellung und Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen
Vaterschaft
• Wir beraten Sie als Mutter in Vaterschaftsfragen nach oder bereits vor der Geburt Ihres Kindes.
• Wir beurkunden Vaterschaftsanerkennungen und Ihre dafür erforderliche Zustimmung.
• Wir unterstützen Sie ggf. durch Formulierung und Erstellung von Schriftsätzen.
• Wenn der Vater sein Kind nicht anerkennen will, vertreten wir Ihr Kind als Beistand vor Gericht im Vaterschaftsprozess.
Anschrift
- Beistandschaften
- Stadt Werne - Verwaltungsgebäude Altes Amtsgericht
- Bahnhofstraße 8
- 59368 Werne
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Postfach 15 52
Kontakt
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Telefon: 02389 71-1
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Fax: 02389 71-323
Wochentag | Servicezeitraum 1 | Servicezeitraum 2 |
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Position: Sachbearbeiter*in
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Telefon: 02389 71-758
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Profil: Link
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Position: Sachbearbeiter*in
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Telefon: 02389 71-746
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