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Beistandschaften

Beschreibung

Wir beraten und unterstützen
• Mütter und Väter, die allein für ein Kind oder einen Jugendlichen zu sorgen haben oder tatsächlich sorgen bei der Geltendmachung von Unterhalts- oder Unterhaltsersatzansprüchen des Kindes oder Jugendlichen
• Mütter, insbesondere bei der Vaterschaftsfeststellung und der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen des Kindes
Wir führen,
• wenn die Beratung und Unterstützung nicht ausreicht, auf Antrag des berechtigten Elternteils eine Beistandschaft mit den Aufgabenstellungen Vaterschaftsfeststellung und Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen

Vaterschaft
• Wir beraten Sie als Mutter in Vaterschaftsfragen nach oder bereits vor der Geburt Ihres Kindes.
• Wir beurkunden Vaterschaftsanerkennungen und Ihre dafür erforderliche Zustimmung.
• Wir unterstützen Sie ggf. durch Formulierung und Erstellung von Schriftsätzen.
• Wenn der Vater sein Kind nicht anerkennen will, vertreten wir Ihr Kind als Beistand vor Gericht im Vaterschaftsprozess.

Anschrift

  • Beistandschaften
  • Stadt Werne - Verwaltungsgebäude Altes Amtsgericht
  • Bahnhofstraße 8
  • 59368 Werne
  • Postfach 15 52


Kontakt

Zuständige Kontaktpersonen