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Erschließungsbeitragsrecht

Beschreibung

Erschließungsbeiträge werden für die erstmalige Herstellung einer Straße nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches und der kommunalen Erschließungsbeitragssatzung erhoben. Mit dem Erschließungsbeitrag werden alle Maßnahmen abgerechnet, die zur erstmaligen Erschließung von Baugrundstücken erforderlich sind. Aus diesem Grund erfolgt die Abrechnung von Erschließungsbeiträgen auch nach den Regelungen des bundesrechtlichen Baugesetzbuches.

Anschrift

  • Erschließungsbeitragsrecht
  • Stadt Werne
  • Konrad-Adenauer-Platz 1
  • 59368 Werne
  • Postfach 15 52


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